Was ist ein Sachbezug?

Als Sachbezug werden unentgeltliche Leistungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer/innen bezeichnet. Es handelt sich hierbei also nicht um Leistungen in Form von Geld oder Lohn. Vielmehr können Sachbezüge unter anderem in Form von Gutscheinen, kleinen Geschenken, Beteiligung des Arbeitgebers an Unterkunftskosten und Mahlzeiten oder Tankgutscheinen erfolgen. Da der Sachbezug dem Mitarbeiter/innen unentgeltliche Vorteile bringt, wird häufig auch von einem geldwerten Vorteil gesprochen.

Was ist der aktuelle Sachbezugswert?

Damit der Sachbezug steuerfrei bleibt, darf der Sachbezugswert 2021 die Grenze von 44 Euro im Monat nicht überschreiten. Wird dieser Betrag überschritten, fallen hierfür Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an. Ab dem 01.01.2022 erhöht sich der monatlich steuerfreie Sachbezugswert auf 50 Euro.

Welche Vorteile ergeben sich aus dem Sachbezugs-Modell?

Im Vergleich zum Sachbezug führt eine klassische Lohnerhöhung sowohl bei dem/der Arbeitnehmer/in als auch beim Arbeitgeber zu einer erhöhten Steuerbelastung. Nur ein Teil der eigentlichen Lohnerhöhung landet deshalb am Ende auf dem Konto des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin. Mit Hilfe von Sachbezügen können Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer/innen belohnen, ohne eine Steuerbelastung zu verursachen. Somit sind Sachbezüge ein beliebtes Mittel, um die Motivation der Angestellten zu fördern und sie für ihre Arbeit zu belohnen.

Wie kannst du das Thema Sachbezug für dein Unternehmen nutzen?

Eine beliebte Vorgehensweise, vom Sachbezug Gebrauch zu machen, ist die Verteilung von Gutscheinen an Mitarbeiter. Als Supporter der Leipziger Unternehmer- und Kreativszene und als Initiative für mehr Nachhaltigkeit sagen wir ganz deutlich: es muss nicht der Amazon- oder Tankgutschein sein. Als zeitgemäße Alternative sehen wir Gutscheine zum Einkauf bei lokalen Unternehmen. Daher ist unser Made in Leipzig Gutschein auch mit 44€-Betrag erhältlich und kann demnach monatlich an Mitarbeiter ausgegeben werden.

Ein ausführlicher Beitrag zum Thema „Essenszuschüsse für Mitarbeiter“ findet sich in ebenfalls auf unserer Seite.