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Einen Gutschein aus Leipzig lob' ich mir! Mit dem Made in Leipzig Gutschein verschenkst du Produkte aus deiner Stadt. Deine Liebsten können sich selbst aussuchen, ob sie mit einer DIY Box...

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Einen Gutschein aus Leipzig lob' ich mir!

Mit dem Made in Leipzig Gutschein verschenkst du Produkte aus deiner Stadt. Deine Liebsten können sich selbst aussuchen, ob sie mit einer DIY Box von Flamingo Cat kreativ werden, ob sie die veganen Currys aus Leipzig probieren, oder ob sie ihr Zuhause mit der Origami Leuchtbox schmücken. Sicher ist, dass das Geschenk aus deiner Stadt stammt!

Huch! 44€? Was soll denn der Betrag?

Der 44€-Gutschein ist insbesondere für Arbeitgeber gedacht, die ihren MitarbeiterInnen etwas Gutes tun wollen. Als Unternehmer kann man nämlich bis zu 44€ monatlich Sachbezüge an MitarbeiterInnen weitergeben - zum Beispiel Gutscheine, kleine Geschenke, Essenszuschüsse oder Tankgutscheine. Damit du gleichzeitig die Leipziger Wirtschaft unterstützen kannst, empfehlen wir die unseren Made in Leipzig Gutschein für MitarbeiterInnen.
Da der Sachbezug dem Mitarbeiter/innen unentgeltliche Vorteile bringt, wird häufig auch von einem geldwerten Vorteil gesprochen. Wir haben dir dazu einen ganzen Artikel geschrieben.

Denominations

€25.00, €44.00, €50.00, €75.00, €100.00

1. Wie lange sind die Gutscheine gültig?
Die Gutscheine sind zeitlich unbegrenzt gültig. 

2. Können Gutscheine verschenkt werden?
Ja, Gutscheine können verschenkt werden. Wenn der Geschenkgutschein für eine andere Person gekauft wird, muss die Geschenkgutschein-E-Mail an den Empfänger weitergeleitet werden. 

3. Wie können Gutscheine eingelöst werden? 
Nach dem Kauf des Gutscheins erhältst du einen einmaligen Code, der beim Checkout eingegeben werden kann. 

4. Ist es die Groß- und Kleinschreibung des Codes relevant?
Nein, der Code unterscheidet nicht zwischen Groß- und Kleinschreibung.

5. Kann der Gutschein auf mehrere Einkäufe aufgeteilt werden?
Ja, das Guthaben kann mehrere Bestellungen aufgeteilt werden. 

6. Worauf wird das Guthaben angerechnet? 
Das Guthaben wird auf den Gesamtwert der Bestellung (inklusive Versand und Steuern) angerechnet. 

7. Können MADE IN LEIPZIG Gutscheine als steuerfreie Lohnzuschüsse bzw. als Sachbezugswert vergeben werden? 
Ja, Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern MADE IN LEIPZIG Gutscheine im Wert von bis zu 44€ im Monat steuerfrei als Gehaltszuschuss bzw. Sachbezugswert gewähren.

8. Erfüllt der Gutschein den Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)? 
Ja, der Gutschein erfüllt alle Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz.

9. In welchen Werten können Gutscheine erworben werden? 
Es gibt Gutscheine in Höhe von 25€, 44€, 50€, 75€ und 100€. 

Die Mitarbeiterverpflegung ist immer wieder eine komplexe Angelegenheit, denn gerade kleinere Unternehmen haben keine eigene Kantine und viele Neu-Unternehmer wissen nicht viel zum Thema steuerfreier Essenszuschuss. Wir bringen Licht in Dunkel.

Arbeitgebern steht im Rahmen der Sachbezüge auch ein Essenszuschuss für ihre Mitarbeiter zur Verfügung, wodurch Mahlzeiten bis max. 6,57€ pro Mahlzeit kostenlos oder vergünstigt angeboten werden können. Erhöht ein Arbeitgeber den Lohn für seine Mitarbeiter/innen, ist dies normalerweise mit einer hohen zusätzlichen Steuerbelastung für den Arbeitgeber verbunden. Dabei kommt nur ein Bruchteil der Lohnerhöhung überhaupt beim Arbeitnehmer an. Mittels Essenszuschüssen können je nach Ausgestaltung die Benefits auch ohne Erhöhung der Steuerlast an den Mitarbeiter weitergegeben werden.
In diesem Zusammenhang empfehlen wir gerne unsere attraktiven Staffelpreise des Offices-Lunches für Unternehmen.

Amtliche Sachbezugswerte für Verpflegung 2021

Die amtlichen Sachbezugswerte für Verpflegung haben sich ab dem 01.01.2021 geändert und betragen seitdem:

  • Frühstück: 1,83 €
  • Mittagessen: 3,47 €
  • Abendessen: 3,47 €

Zusätzlich zum amtlichen Sachbezugswert kann der Arbeitgeber eine Mahlzeit des Arbeitnehmers mit bis zu 3,10 € abgaben- und steuerfrei bezuschussen. Wie sich der Essenszuschuss des Arbeitgebers gestalten lässt, sollen nachfolgende Beispiele verdeutlichen:

Beispiel 1: Arbeitnehmer übernimmt mindestens den Sachbezugswert selbst

Damit beim Sachbezug kein geldwerter Vorteil entsteht, muss der Arbeitnehmer mindestens den Sachbezugswert der Verpflegung (z.B. Mittagessen: 3,47 €) selbst zahlen. Zahlt der Arbeitnehmer mindestens den Sachbezugswert selbst und leistet der Arbeitgeber einen Essenszuschuss für die Mahlzeit in Höhe von max. 3,10 €, bleibt die Mahlzeit für beide Parteien abgaben- und steuerfrei. Dies würde bei durchschnittlich 20 Arbeitstagen einer Gehaltserhöhung von 62,00 € netto im Monat oder 744,00 € netto im Jahr entsprechen.

Beispiel 2: Arbeitnehmer übernimmt weniger als den Sachbezugswert selbst

Zahlt der Arbeitnehmer weniger als den Sachbezugswert selbst, handelt es sich bei der Differenz zwischen dem Sachbezugswert und der Zuzahlung des Arbeitnehmers um einen geldwerten Vorteil. Dieser muss vom Arbeitgeber versteuert werden. Hier steht dem Arbeitgeber die Möglichkeit zur Verfügung, den Bruttolohn des Arbeitnehmers jeden Monat um die Differenz zu erhöhen oder die Differenz pauschal mit 25 % und somit sozialabgabenfrei zu versteuern. Würde der Arbeitnehmer nur 3,00 € für sein Mittagessen selbst bezahlen, würde die Differenz (3,47 € - 3,00 € = 0,47 €) als geldwerter Vorteil zählen. Bei einer Pauschalversteuerung von 25 % würde eine Steuerbelastung von 0,12 € pro Mahlzeit für den Arbeitnehmer entstehen.

Beispiel 3: Arbeitnehmer erhält die Mahlzeit kostenlos

Entscheidet sich der Arbeitgeber dazu, selbst den Maximalbetrag in Höhe von 6,57 € (3,47 € Sachbezugswert + 3,10 € Essenszuschuss) zu zahlen, entsteht für den Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil in Höhe von 3,47 €. Wird dieser pauschal mit 25 % versteuert, entsteht nur eine Steuerbelastung in Höhe von 0,87 € pro Mahlzeit für den Arbeitnehmer. Für den Arbeitgeber auf der anderen Seite fallen deutlich weniger Lohnnebenkosten an, als bei einer klassischen Lohnerhöhung – und der Angestellte profitiert von leckeren & kostenlosen Essen.


Bei weiteren Fragen und zur Beantragung des Essenszuschusses beim Arbeitgeber wendet ihr euch am besten an eure Personalabteilung. Wenn du als Unternehmen weitere Fragen hast, ist dein Steuerbüro dein Ansprechpartner.

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